TY - JOUR AU1 - BSG, AB - Rechtsprechung MedR 1998, Heft 5 227 nimmt. Für das Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Be- Während die Privilegierung der kirchlichen Facham- triebsübernahme ist nicht erforderlich, daß das zugrundelie- bulanzen nur bis Ende 1995 gilt, wird es um die Fach- gende Rechtsgeschäft wirksam ist (vgl. BAG, NJW 1986, ambulanzen mit Dispensaireauftrag wohl noch lange 453). Entscheidend ist dabei für den Übergang des Betriebes Streitigkeiten geben. In den Verwaltungs- und Gerichts- und den Zeitpunkt der Betriebsübernahme die bloße Mög- instanzen sind noch viele Verfahren anhängig. Zwar sind lichkeit der Übernahme der Leitungsmacht des Unterneh- durch das hier abgedruckte Urteile viele Fragen geklärt, mers durch den Erwerber im Einvernehmen mit dem Ver- aber noch lange nicht alle. äußerer (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. NJW 2. Was speziell die nephrologischen Fachambulanzen 1992, 3188; NJW 1993, 2259). Eine solche Übernahme der mit Dispensaireauftrag betrifft, so ist z. B. noch die Frage Leitungsmacht hat – geht man vom unstreitigen Sachverhalt offen, ob und unter welchen Voraussetzungen die am- und den Bekundungen der Zeuginnen B. und C. aus – bulante Dialyse dazugehört oder nicht. Dazu hat das durch den Bekl. jedenfalls ab Oktober 1995 stattgefunden. BSG in dem hier abgedruckten Urteil nicht inhaltlich Ab diesem Zeitpunkt hat er TI - Zulassung einer nephrologischen Fachambulanz mit Dispensaireauftrag JF - Medizinrecht DO - 10.1007/s003500050094 DA - 1998-05-01 UR - https://www.deepdyve.com/lp/springer-journals/zulassung-einer-nephrologischen-fachambulanz-mit-dispensaireauftrag-YDQ5hdUC7K SP - 227 EP - 230 VL - 16 IS - 5 DP - DeepDyve ER -